“Die Einführung des gebundenen Ganztagsunterrichts ist für Schulen, Schüler und Eltern von enormer Tragweite” /
Angebote der Schulen müssen mit denen von Musik- und Sportvereinen koordiniert werden!


01.12.2008 Fraktionsbericht

Wenn der Kreis Steinfurt seine Zustimmung gibt, kann zum nächsten Schuljahr die Realschule am Buchenberg und zum übernächsten Jahr das Gymnasium Borghorst in den gebundenen Ganztagsunterricht starten. “Diese Entscheidung ist unbestritten richtig – aber doch für Schulen, Schüler und Eltern von enormer Tragweite”, erläuterte Birgit Gedenk in der GAL-Fraktionssitzung am Montagabend. Da neben dem Einstieg in den Ganztagsunterricht ab dem fünften Schuljahr alle weiteren Schüler nicht automatisch an den ganztägigen Unterricht gebunden seien, sieht die GAL hier dringenden Bedarf, von Seiten der Schulen ein Konzept vorzulegen. Aber auch viele andere Bereiche im sogenannten nachgelagerten Bereich sind vom zukünftigen Unterricht bis 16 Uhr betroffen: “Ob Trainingszeiten in den Sportvereinen, Unterricht von Musikvereinen oder Musikschule – die Auswirkungen werden in vielen Bereichen beträchtlich sein. Eltern und Kinder müssen auf diese Fragen befriedigende Antworten erhalten”, fordert die GAL. Sie sieht die Stadt in der Verpflichtung, für eine umfassende Abstimmung zwischen Schulen, Vereinen und anderen Anbietern von Angeboten zu sorgen. “Gerade mit Blick auf die ohnehin schon knappen Kapazitäten in den Sporthallen muss hier z.B. mit den Sportvereinen nach Lösungen gesucht werden”, forderte James Deery. Die GAL will ihrerseits das Gespräch mit den Schulleitungen suchen. Im Januar sollen Dieter Chilla und Dr. Volker Gutberlet zu einer Fraktionssitzung der GAL eingeladen werden.

“Wer jahrelang über eine ‚Verspargelung der Landschaft’ durch Windkraftanlagen zetert, sollte von plumpen Werbepylonen schön die Finger lassen. Ansonsten ist jede Glaubwürdigkeit dahin.” Gebhard Niehus kann sich wie die gesamte GAL nicht damit abfinden, dass an der Westfalentankstelle im Stadtteil Burgsteinfurt demnächst ein bis zu 30 Meter hoher Mast errichtet wird – nur für Werbezwecke. “Im Sinne der Gleichbehandlung droht hier eine welle weiterer Anträge, die dann bewilligt werden müssen und zu einer totalen Verschandelung von Gewerbegebieten und des Stadtbildes führen würde”, so Niehus. Wer die Tanke oder den Imbiss ohne solche Masten nicht findet, dürfte nach Meinung der GAL ohnehin mächtig orientierungslos sein.