Weberquartier: Einsturzgefahr zwingt Stadt zum Handeln

Aus dem Protokoll des Planungsausschusses vom 05.12.:
FDL 61 Albers stellt den aktuellen Sachstandsbericht zu o. g. Vorhaben vor. Unabhängig vom städtebaulichen Qualifizierungsverfahren habe sich eine neue bauordnungsrechtliche Situation ergeben, welche auf die weiteren Planungen Einfluss habe.

Nachdem in den Gebäuden auf dem Gelände der Websäle I und II mehrfach Brandstiftungen erfolgt sind, wurde im Oktober 2017 erneut ein Statiker beauftragt, die Einsturzgefahr der Gebäude zu untersuchen. Die schriftliche Stellungnahme bescheinigt eine Einsturzgefahr für einige der untersuchten Gebäude bzw. Gebäudeteile.

Eine zusätzliche rechtliche Überprüfung durch den Rechtsanwalt, Herrn Thomas Tyczewski, Wolter-Hoppenberg – Münster, hat ergeben, dass die bisher getroffenen Sicherungsmaßnahmen für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend waren und die vorhandenen Gefahrenpunkte beseitigt werden müssen.

Nach aktuellem Stand ist nicht auszuschließen, dass bei einem möglichen Schaden an Personen, die sich auf dem Gelände aufhalten, städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich haftbar gemacht werden können. Ein kurzfristiger Abriss der einsturzgefährdeten Gebäude ist daher unumgänglich. Es wird aktuell geprüft, ob die Weber-Quartier GmbH aus Bochum das Gelände sofort kauft und den Abriss kurzfristig vollzieht. Zudem wird geklärt, unter welchen Voraussetzungen ggfs. die Stadt Steinfurt den Abriss vornehmen müsste bzw. könnte.