Antrag zur Anlegung von Blühflächen und Blühstreifen

Uns Allen ist bewusst, dass das sich derzeit vollziehende Artensterben eine enorme Herausforderung für uns und unsere Lebensgrundlage darstellt. Es sollte unser Anliegen sein, hier zeitnah gegenzusteuern. Zumindest aber einen entsprechenden Versuch zu starten!

Die Ratsfraktion der GAL beantragt die Anlegung von Blühstreifen bzw. Blühflächen auf städtischen Grünflächen, die systematische Erstellung eines komplementären Maßnahmenkonzeptes zum Schutz von Insekten sowie die gezielte Akquise von Fördermitteln in diesem Zusammenhang. Wir verweisen auf hierzu bestehende Fördertöpfe.

1. Die Möglichkeit zur Anlegung von Blühflächen und Blühstreifen sollte (nach Möglichkeit) auf folgenden Flächen erfolgen:
– auf Kreisverkehren
– an Straßenrändern und Straßenbanketten
– an Fahrradwegen
– an Ortseingangsbereichen beider Stadtteile
– in Teilbereichen des Bagnos
– auf ökologischen Ausgleichsflächen
– auf Ackerrändern
– auf sonstigen ungenutzten öffentlichen Grünflächen

Hierbei sollte je nach ökologischer Wertigkeit der Fläche zwischen verschiedenen Saatmischungen ausgewählt werden. Besonders vielblütige Saatmischungen sollten insbesondere auf Kreisverkehren oder an Ortseingangsbereichen verwendet werden. Zudem sollten einheimische Saatmischungen bevorzugt werden, weil deren Pflegeaufwand gering ist und somit langfristig Pflegekosten eingespart werden können.

2. Für die städtischen Grünflächen sollen die bestehenden Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen – sowohl bei eigener Bewirtschaftung als auch bei Fremdvergabe – unter dem Gesichtspunkt einer umweltgerechten Maßnahmenbeschreibung und -durchführung überprüft werden. In ein integratives Konzept sind z.B. Blühflächen und Blühstreifen aufzunehmen. Dazu gehört die Überprüfung und Zuordnung der Pflegemaßnahmen, deren Intensität sowie der eingesetzten Hilfsmittel und Maschinen.
• Beschreibung und Festlegung von entsprechenden Serviceleveln für die Flächen
• Umweltgerechter Einsatz von Maschinen (z.B. Reduzierung oder Verzicht auf Laubbläser usw.)
• Naturnaher Form- und Erziehungsschnitt von Gehölzen anstatt „Kappungen“

Die Grünflächen sollten nach Nutzeransprüchen und Funktion differenziert werden und angemessene Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen zugeordnet werden. In einem Kataster sollte die Zuordnung festgehalten werden z.B.:
• Premiumflächen mit besonderen Anforderungen im Sinne der Repräsentation oder auch intensiver Nutzung
• Standardflächen
• Extensiv-Flächen
• Sukzessionsflächen (natürliche oder gesteuerte Sukzession)

3. Durch folgende Maßnahmen sollte eine insektenfreundliche Gestaltung und Vernetzung der ökologischen Ausgleichsflächen erfolgen:
• Schaffung von Nistmöglichkeiten durch die Belassung von Totholz,
• Einsaat einheimischer Wildblumen (Blumenwiesen), Kräuter, Büsche und Bäume, die den Tieren als Nahrungsquelle dienen,
• maßvolles und zeitlich versetztes Mähen, immer nur max. die halbe Fläche (als Rückzugsgebiets- und Nahrungsgrundlagenerhalt)

4. Landwirtinnen und Landwirte sollen direkt von der Stadt Steinfurt zur Teilnahme an Förderprojekten, die dem Naturschutz zweckdienlich sind, angeregt werden. Die Landwirtschaftskammer empfiehlt beispielsweise folgende Förderprogramme:
• Förderung von Blühstreifen oder Blühflächen im Rahmen der markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung;
• Vertragsnaturschutz

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