Förderung von besonderen Initiativen im Kulturbereich 2018

aus der Fraktion vom 11.06.2018

Für die Förderung von besonderen Initiativen im Kulturbereich stehen 3600 Euro im Haushalt bereit. Geld, dass seit langem auf der Streichliste der GAL zu den Haushaltsberatungen steht.

„Gemäß den Richtlinien soll sich die Förderung auf ortbezogene Projekte und Programme konzentrieren und nicht auf allgemeine Vereinszwecke und Maßnahmen, die sich ausschließlich an die eigenen Mitglieder richten. Zuschüsse werden gezahlt für einzelne kulturelle Aktivitäten, die als Ergänzung zum herkömmlichen Kulturangebot durchgeführt werden, besonders wenn beispielsweise ortsübergreifend und / oder mit Aussicht auf Breitenwirkung gearbeitet wird. Es sollen vorrangig Projekte gefördert werden, an denen mehrere Kulturträger beteiligt sind.“

In den vergangenen Jahren wurden fast ausschließlich Veranstaltungen bzw. Initiativen gefördert, die nicht hierunter fallen. Ob Kirchenmusik oder Jahreskonzerte von Musikvereinen, oder die Oldie Night, mit der sogar gewerblichen Gewinn erzielt werde, es fällt schwer, solche Initiativen in diese Richtlinien einzuordnen.

Das nun die Bewertung und Mittelverteilung öffentlich dargelegt wird, ist besonders brisant, und dürfte unter den Antragstellern für Unstimmigkeiten sorgen.