Veränderungssperre für die Borghorster Innenstadt
GAL befürchtet eine Verhinderungsplanung!

aus der Fraktion vom 09.07.2018
Mit einer Veränderungssperre soll das Baurecht im Kern von Borghorst außer Kraft gesetzt werden.

Aus der Verwaltungsvorlage: „Zur Sicherung, Wahrung und Umsetzung der Planungsabsichten für den nordöstlichen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 45 „Lindenstraße / Münster-straße / Dumter Straße“ wird empfohlen, die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre zu beschließen.

Die Satzung über eine Veränderungssperre soll für den nordöstlichen Teil des Bebauungsplanes gelten, in dem nach den gültigen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes bisher die Errichtung von Gebäuden mit maximal vier Vollgeschossen, wobei das vierte Vollgeschoss im ausgebauten Dachgeschoß mit 40° -50° Dachneigung liegen muss, zulässig ist.

Aus heutiger städtebaulicher Sicht erscheint es sinnvoll, sich mit der Planung an die überwiegend vorhandene Bebauung mit zwei Vollgeschossen zuzüglich eines Dach- oder Staffelgeschosses anzupassen.“

Die GAL befürchtet hier eine „Verhinderungsplanung“! In der Vergangenheit wurde dieses Instrument aus Sicht der GAL schon angewandt, um konkrete Absichten von Investoren zu verhindern, und weniger dazu, konkrete städteplanerische Absichten zu sichern. Wenn konkrete Absichten vorliegen, wie in der Vorlage dargelegt, dann sollte ein ordentliches Änderungsverfahren des Bebauungsplanes angestrebt werden.

So befürchtet jedenfalls die GAL, dass hier für zwei Jahre eine Entwicklung verhindert wird. Dies ist auf Grund der derzeitigen Situation in der Innenstadt aber dringend geboten!