Ermäßigung der Abfallgebühren für kranke oder pflegebedürftige Mitbürger
GAL geht das nicht weit genug.

Aus der Verwaltungsvorlage 248/2018:
Mit Schreiben vom 08.01.2018 hat die Familie Hansmann eine Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) an die Kreisstadt Steinfurt gerichtet. Inhalt der Anregung ist die Einführung einer Ermäßigung bei den Gebühren für die Abfallentsorgung für kranke bzw. pflegebedürftige Bürger bzw. Angehörige.

Begründet wird die Anregung mit dem erhöhten Abfallaufkommen, was sowohl bei der Pflege von kranken bzw. behinderten Menschen als auch bei pflegebürftigen älteren Menschen eintreten kann. Es wird Bezug genommen auf Regelungen im Landkreis Emsland sowie bei der Stadt Lengerich.

Der Seniorenbeirat hat sich gegen die Anregung der Familie Hansmann ausgesprochen und dies wie folgt begründet:

  •  Für den betroffenen Personenkreis werden staatliche Unterstützungsleistungen gewährt, die krankheits- oder pflegebedingte Mehrbedarfe berücksichtigen.
  •  Im Bereich der Benutzungsgebühren gilt das Verursachungsprinzip, d.h. die in Anspruch genommene Leistung muss auch bezahlt werden.
  •  Es werden Folgewirkungen auf andere Lebensbereiche bzw. städtische Gebühren befürchtet.

Für die GAL ist diese Argumentation von Verwaltung und Seniorenbeirat absolut nicht nachvollziehbar. Richtig ist, dass es für den angesprochenen Personenkreis staatliche Hilfen gibt, in wie weit diese den tatsächlichen finanziellen Bedarf deckt, ist fraglich. Auch sieht die GAL in diesem Antrag ein Zeichen, die häusliche Pflege zu stärken.

Auch gibt es weitere Härten: Eltern von Kindern erfahren für eine gewisse Zeit – wie inkontinente Menschen auf Dauer – eine besondere Belastung: die eigentlich zugewiesene Restmülltonne reicht nicht aus, den anfallenden Müll zu entsorgen. In der Konsequenz wird eine größere – und damit teurere – Tonne bestellt.

Die GAL stellt daher den folgenden Antrag zum Haushalt 2019:
“Einführung einer kostengünstigeren Variante der Restabfalltonne für Eltern von Kleinkindern von 0 – 3 Jahren, Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB von über 50% und Erwachsenen mit einer ärztlich diagnostizierten und per Attest bestätigten Inkontinenz.”

Zum vollständigen Antrag:

HH-Antrag Einführung einer kostengünstigeren Variante der Restabfalltonne