++++ K76n Eilmeldung! ++++ Oberverwaltungsgericht weist Klagen des Kreises und der Bezirksregierung zurück!

Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, eine Eilbedürftigkeit für den Bau der Westtangente K76n ist nicht gegeben und weist damit die Klagen des Kreises und der Bezirksregierung zurück.

Das könnte eine Realisierung des Straßenbauprojektes um Jahre verzögern. Mehr hierzu, sobald weitere Informationen vorliegen.