Haushalt 2020
Erste Anträge sind eingereicht

Produktbereich 06, Maßnahme 66-201700006 – Spielplatz Straßburger Straße – Ansatz HH-Entwurf 2020: 0 €, Ansatz Finanzplanung für 2021 (neu) 40.000 €

Begründung: Der rückwärtige Bereich der Mehrfamilienhäuser an der Straßburger Straße fristet seit vielen Jahren ein tristes Dasein. Dringender Handlungsbedarf wurde bereits im Rahmen der Aufstellung der Spielleitplanung erkannt. Mittlerweile wird hier ein Partizipationsprojekt inkl. Befragung von Anwohner*innen unter fachlicher Begleitung umgesetzt. Um eine Umsetzung konkreter Maßnahmen auch zeitnah ermöglichen zu können, ist eine Ausweisung von Mitteln in der Finanzplanung erforderlich.

Produktgruppe 10.523.01 Denkmalschutz und –pflege, Produktgruppe 13.553.01 Bestattungswesen – Ansatz neu: 10.000 € (Zweckbindung Instandsetzungsmaßnahmen jüdischer Friedhof Gerichtsstraße)

Begründung: Der jüdische Friedhof an der Gerichtstraße ist im Jahr 1987 in die Denkmalliste der Stadt Steinfurt aufgenommen worden; es handelt sich hier um einen elementaren Ort der Erinnerung an jüdisches Leben in unserer Stadt. Die Initiative Stolpersteine ist dankenswerterweise bemüht, diesen Ort des Gedenkens zu erhalten. Zur langfristigen Vermeidung und Beschränkung negativer Beeinträchtigungen wie auch zum  Erhalt des Friedhofs als würdigen Ort der Erinnerung ist die Stadt gefordert, Mittel zur Verfügung zu stellen. In Abstimmung mit dem Landesrabbiner ist zu klären, welche Maßnahmen kurz- und mittelfristig erforderlich sind, um den Friedhof auch langfristig im Bestand zu sichern.

Produktbereich 12, Maßnahme 66-202000013 – Radwegeplanung innerstädtischer Bereich – Ansatz 2020: 50.000 € – Anbringung eines Sperrvermerkes

Begründung: Der Kreis Steinfurt hat mit der Aufstellung des Veloroutenkonzeptes einen fachlich fundierten Impuls zur Vernetzung überörtlicher Radwegeverbindungen gesetzt, die Stadt Steinfurt strebt konsequenterweise an, diesen Entwurf innerstädtisch zu verdichten und ein entsprechendes Planungskonzept zu entwickeln. Wir begrüßen ausdrücklich, dass hierfür im Jahr 2020 Mittel von 50.000 € bereitgestellt werden sollen. Wir erachten es jedoch als dringend erforderlich, dass der bestehende ‚Runde Tisch Nahmobilität’ beauftragt wird, eine fachlich-lokale Expertise zu sinnvollen und erforderlichen Maßnahmen der Verknüpfung zwischen Veloroutenkonzept und innerörtlichem Radwegenetz und dessen Optimierung zu entwickeln. Eine Aufhebung des Sperrvermerks kann nach Beratung im Fachausschuss kurzfristig erfolgen.

Produktbereich 12, Maßnahme Radweg Engelings Haar – Ansatz 2020: 25.000 € – Anbringung eines Sperrvermerks

Begründung: Alle bislang in Frage kommenden Optionen zur Fortführung des Radweges wurden als nicht umsetzbar erklärt; die Mittel werden erst nach Darlegung realistischer Umsetzungsmöglichkeiten durch den Fachausschuss freigegeben

Produktbereich 14, Ausweisung eines Produkts „Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung/ Erhöhung des Radverkehrs im Stadtgebiet“ – Ansatz (neu) 2020: 40.000 €

Begründung: Unbestritten ist, dass ein Ausbau des nicht-motorisierten Verkehrs dringend erforderlich ist, um eine Reduktion des Ausstoßes klimaschädlicher Treibhausgase zu erreichen. Die Erarbeitung des Veloroutenkonzeptes und dessen innerstädtischer Fortentwicklung stellen hierbei positive Ansätze dar. Nicht nur planerische Maßnahmen stellen einen wichtigen Baustein zur Entwicklung des nicht-motorisierten Verkehrs dar. Neben der Entwicklung neuer Projekte mit dem Ziel des Ausbaus eines optimierten Radwegenetzes ist es dringend erforderlich, bestehende Radwege zu optimieren, um vorhandene Defizite durch geringfügige Maßnahmen kurzfristig zu beseitigen (Ausweisung und eindeutige Beschilderung von Radwegen, Absenkung von Bordsteinkanten und Egalisierung der Radfahrbahnoberflächen innerhalb von bereits bestehenden Radwegebeziehungen, Beleuchtung von Radwegen, Erschließung von stark frequentierten Bereichen, Schutz sensibler Fahrbereiche an Schulen u.v.m.). Der ‚Runde Tisch Nahmobilität’ sollte beauftragt werden, eine entsprechende Prioritätenliste zu erarbeiten, um kurzfristig und konkret Optimierungen im bestehenden Radwegenetz zu erreichen.

Verzicht auf den Bau der Westtangente K 76 n – Investitionskostenzuschuss an den Kreis Steinfurt für den Ausbau der westlichen Entlastungsstraße in Höhe von 1.400.000 € (2020: 20.000 €; 2021: 210.000 €; 2022: 600.000 €, 2023: 570.000 €) –

Es handelt sich hier um eine vermeidbare Maßnahme

Verzicht auf Ausbau der Wirtschaftswege an der Westtangente K 76 n – Maßnahme 66-201700008     350.000 € (2021: 350.000€) –

Es handelt sich hier um eine vermeidbare Maßnahme