Bau der K 76n, westliche Belastungsstraße
Herausnahme des Wirtschaftsweges

aus der Fraktion vom 30.03.2020.
Der Wirtschaftsweg wurde auf Antrag der Stadt Steinfurt mit in das Planfeststellungsverfahren aufgenommen, um das Baurecht im Zuge des Planfeststellungsverfahren zu erlangen. Sowie die Grundstücksverhandlungen durch den Kreis führen zulassen, und ggf. auch durch ein Enteignungsverfahren an die Flächen zu kommen. Dies hat das Verwaltungsgericht für nicht zulässig erklärt und wurde auch durch eine Eilentscheidung des Oberverwaltungsgericht bestätigt.

Dieser Beschluss soll nun aufgehoben werden, um die Heilung des Planfeststellungsbeschlusses vorzubereiten. Da die Stadt aber für den Ausbau des Wirtschaftsweg kein eigenes Enteignungsverfahren durchführen kann, wird der Wirtschaftsweg wohl langfristig nicht gebaut.

Aus unserer Sicht der lässt sich der Wirtschaftsweg außerhalb dieses Verfahrens durch die Stadt Steinfurt nicht umsetzen, da die Eigentümer auch zu dieser Maßnahme nicht bereit sind, beanspruchte Flächen zu veräußern. Damit wird die Verbindung Flögemannsesch ersatzlos durch die K76n durchtrennt. Ob die Stadt an dem Bau des Wirtschaftsweges festhält, soll die Politik im Zuge der Haushaltsberatungen entscheiden. Zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses ist die Politik aber von einer Umsetzung ausgegangen.

In der Urteilsbegründung hat das Verwaltungsgericht dargelegt, dass durch die Herausnahme des Wirtschaftsweges das Verfahren nicht zu heilen ist. Dies ist zwar vom Oberverwaltungsgericht nicht bestätigt worden, somit offen und im Hauptverfahren zu entscheiden. Allerdings dürfte das Verfahren so weit vorangeschritten sein, dass diese Entscheidung aktuell kein Einfluss auf das Urteil haben dürfte. Aus unserer Sicht ist somit auch keine Dringlichkeit gegeben, den Beschluss auf Grund der Corona Pandemie nun hinter verschlossenen Türen zu fassern!

Die Herauslösung des Wirtschaftswegebaus erfolgt allein zum Zwecke der Realisierungsoptimierung der K 76n. Da wir jede Maßnahme, die diesem Ziel dient ablehnen, tragen wir den Beschlussvorschlag (trotz anderweitiger Anträge zum Verzicht auf eine Verlegung des Wirtschaftsweges in den zurückliegenden Jahren) nicht mit. Eine Westtangente darf es nicht geben. Auch in Teilschritten nicht.

Ausschnitt der Planung