Das Landgericht Bielefeld hat die von Bündnis 90/ Die Grünen gegen die GAL Steinfurt am heutigen Freitag (17. Oktober 2003) in allen Punkten abgewiesen. Dem Stadtverband der GAL Steinfurt sollte durch das angestrengte Verfahren unter Androhung von Schadensersatzzahlungen in Höhe von 250.000 Euro untersagt werden, das Wort ‘grün’ zu führen und das Kürzel G zu verwenden. Gleichzeitig stellt das Urteil eine Grundsatzentscheidung für andere grün-alternative Gruppierungen in Nordrhein-Westfalen dar. Die mittlerweile angefallenen Prozesskosten dürften sich auf nahezu 10.000 Euro belaufen.
Der Stadtverband der GAL Steinfurt zeigt sich zufrieden darüber, dass das Landgericht Bielefeld die Klage abgewiesen hat und der Rechtsauffassung der GAL gefolgt ist. Die GAL Steinfurt hat sich seit jeher auf der rechtssicheren Seite befunden.
Wir haben von Anfang an unsere Bereitschaft signalisiert, mit Bündnis 90/ Die Grünen konstruktiv zusammenzuarbeiten. Dieses Angebot ist nicht angenommen worden, stattdessen wurde der Klageweg beschritten. Hierfür haben wir von Anfang an – ebenso wie viele Menschen in Steinfurt – kein Verständnis gehabt. Mit Blick auf die politische Arbeit in Steinfurt liegt die Ursache für die Klage wohl eher in der Sturköpfigkeit Einzelner als in der konkreten Kommunalpolitik.
Wenn es das Ziel gewesen ist, die GAL Steinfurt und unsere Arbeit durch dieses Verfahren zu beschädigen oder zu bremsen, ist dieses nicht gelungen und durch das Urteil des LG Bielefeld herrscht nun hoffentlich endgültig Klarheit darüber, dass die GAL Steinfurt ihre Arbeit auch zukünftig in der bekannten Art und weise fortsetzen wird.