Endlich Schluss! Urteil ist rechtskräftig

Frohe Kunde für die Grün-Alternative Liste (GAL) Steinfurt: Wie der Anwalt der GAL, Meison Amer aus Hamburg, heute Morgen mitgeteilt hat, verzichten die Bündnisgrünen darauf, gegen das vom Landgericht Bielefeld gesprochene Urteil Berufung einzulegen. Damit ist das Verfahren abgeschlossen, das Urteil rechtskräftig und der Stadtverband der GAL Steinfurt darf Namen und Kurzform auch in Zukunft verwenden. “Wir sind froh, dass dieses unsägliche Spektakel, mit dem sich zwei Landgerichte beschäftigen mussten, nun endgültig beendet ist”, so die GAL in einer ersten Stellungnahme.

Das Gericht hat deutlich erkannt: “Der Beklagte (die GAL) bringt deutlich zum Ausdruck, dass die Mitglieder sich zwar den Idealen der “grünen, ökologischen Bewegung” verbunden fühlen, aber mit den Zielen und der Politik (der Bündnisgrünen) nicht unbedingt konform gehen und aus diesem Grund eine Alternative dazu darstellen will.” Das Urteil des Landgerichts Bielefeld werde auch anderen Grün-Alternativen Listen in NRW helfen, ihre Rechtsposition zu festigen und damit die Arbeit engagierter Kommunalpolitikerinnen und -politiker langfristig absichern.