Jetzt auch Klage gegen Kommunalwahl-Termin


18.03.2009 Westfälische Nachrichten


Düsseldorf/Münster – SPD und Grüne reichen die dritte Verfassungsklage gegen die NRW-Kommunalwahl ein. Neben ihrer Klage gegen die Abschaffung der Stichwahl will die Opposition auch gegen den neuen Termin für die Kommunalwahl am 30. August in Münster vor Gericht ziehen.

Das höchste Gericht hatte bereits im vergangenen Monat die von der CDU/FDP-Koalition geplante Zusammenlegung der Kommunal- und Europawahl am 7. Juni untersagt. Darauf hatte Innenminister Ingo Wolf (FDP) per Erlass den 30. August als neuen Wahltermin festgesetzt.

Aus Sicht der Opposition hat Wolf damit gegen das Urteil der Verfassungsrichter verstoßen. Darin hatte das Verfassungsgericht auf die Bedeutung einer hohen Wahlbeteiligung für die demokratische Legitimation der Gewählten verwiesen. SPD-Landeschefin Kraft kritisierte, dass an einem Wahltag zwei Wochen nach den Ferien und vier Wochen vor der Bundestagswahl nicht mit einer hohen Wahlbeteiligung zu rechnen sei.

Zudem hätte Wolf den Termin für die Wahl per Gesetz, und nicht nur per Erlass festlegen müssen. Die Kläger beklagen zudem die höheren Kosten. Verfassungsrechtler Bodo Pieroth wird die Kläger vertreten. Im Kern wirft Pieroth der Regierung vor, sie hätte abwägen müssen, welche Argumente abseits von parteipolitischen Interessen für einen geeigneten Wahltermin sprechen würden. Der Rechtsprofessor wird eine Organklage einreichen, weil es sich nicht um ein Gesetz handelt. CDU-Geschäftsführer Biesenbach wies die Klage als „billigen Trick“ zurück. Der 30. August sei als eigener Termin für die Kommunalwahl sorgfältig abgewogen worden.



Resolution zur nordrhein-westfälischen Kommunalwahl:

Das Land NRW soll den finanziellen und personellen Mehraufwand tragen!


10.03.2009 Pressebericht


Drei Wahlen innerhalb von vier Monaten – auch vor den Steinfurtern liegt ein so genanntes “Superwahljahr”. “Absolut unverständlich und nicht akzeptabel ist das Verhalten der Landesregierung, nun den Wahltermin auf den 30. August legen zu wollen”, kritisiert die GAL, die nun in einem Antrag vom Stadtrat ein deutliches Zeichen erwartet: wer den erheblichen finanziellen und auch personellen Mehraufwand sieht, der mit einem dritten Wahltermin verbunden wäre, kann dieses Vorgehen nicht unwidersprochen hinnehmen. Nach derzeitiger Rechtslage müssten die damit verbundenen Mehrkosten – landesweit rund 42 Mio. Euro – von den Kommunen getragen werden. Nach Kostenschätzungen für Städte in der Größenordnung Steinfurts rund 50.000 Euro. “Das halten wir für unvertretbar. Außerdem würde ein dritter Wahltermin unseres Erachtens die allseits beklagte “Wahlmüdigkeit” fördern”, so die GAL. Sollte es bei dem Wahltermin 30.08.2009 bleiben, fordern wir zumindest die Übernahme der Kosten des dritten Wahltermins durch das Land.

“Wir sind der Ansicht, dass ein gesonderter Termin kurz vor der Bundestagswahl das Ansehen der ehrenamtlichen Tätigkeit in den Kommunen beschädigt, weil hier mit sachlich von den Bürgerinnen und Bürgern nicht nachvollziehbaren Begründungen eine geringe Wahlbeteiligung in Kauf genommen wird”, begründet die GAL ihren Antrag. Während die Wahlbeteiligung bei alleinigen Kommunalwahlen in den letzten Jahren bei ca. 55 % lag, betrug sie im Jahr 1994 bei der bisher einmaligen gemeinsamen Kommunal- und Bundestagswahl 81,7 % – damals ein gutes Signal gegen eine wachsende Politikverdrossenheit und ein erfreuliches Zeichen der Unterstützung für die Mandatsträger in den Kommunen.

“Das zuvor für die Zusammenlegung der Kommunalwahlen mit den Europawahlen ins Feld geführte Sachargument der Kostenersparnis, das nicht nur für viele finanzschwache Städte und Gemeinden von besonderer Bedeutung ist, wird mit dem neuen Termin vollkommen ad absurdum geführt. Mit den zusätzlich notwendigen geschätzten 42 Mio. Euro für den dritten Wahltermin könnten sinnvoller Jugend- und Schulprojekte in NRW gefördert werden.”

Die Verlegung des Wahltermins auf den 30.08.2009 birgt ferner mögliche kommunal-verfassungsrechtliche Probleme. Laut § 47 Abs. 1 Satz 2 GO NRW muss nach Neuwahlen die erste Sitzung des neuen Rates innerhalb von vier Wochen stattfinden, mithin spätestens bis zum 27.09.2009. Da aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofes NRW das neue Kommunalwahlgesetz gekippt wurde, gilt weiterhin das bisherige mit der Beendigung der Wahlperiode am 20.10.2009. “Daher existieren hier erneut zwei gewählte Vertretungen parallel. Der bisherige Rat könnte also über acht Wochen einen Bürgerwillen dokumentieren, der jedoch in dieser Form nicht mehr legitimiert wäre.”

[zum Antrag]



Kommunalwahl in NRW jetzt am 30. August


18.02.2009 Quelle: dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) – Für die diesjährige Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen steht ein neuer Termin fest: Gewählt werde am 30. August, teilte Innenminister Ingo Wolf (FDP) am Mittwoch in Düsseldorf mit. Zuvor hatte das Landesverfassungsgericht in Münster die ursprünglich geplante Vorverlegung der Kommunalwahl auf den 7. Juni abgelehnt. Die SPD-Opposition forderte dagegen, die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September zusammenzulegen und damit 42 Millionen Euro an Steuergeldern einzusparen. Wolf hielt dagegen, der eigenständige Termin nach den Sommerferien stelle sicher, dass die Kommunalwahl “nicht unter die Räder der Bundestagswahl gerät”.

Stand: Mittwoch, 18. Februar 2009 | 15:38 Uhr | Quelle: dpa


Kommunalwahl-Urteil: Opposition fordert Ablösung des Innenministers
Sonntag, 15. Februar 2009 | dpa
Düsseldorf/Münster (dpa) – Nach der Aufhebung des geplanten Kommunalwahl-Termins durch das Verfassungsgericht hat die Opposition in Nordrhein-Westfalen die Ablösung von Innenminister Ingo Wolf (FDP) gefordert.

Nach einer Serie von Niederlagen vor dem höchsten Gericht des Landes erweise sich Wolf als “Intensivtäter beim Verfassungsbruch, sagte SPD-Oppositionschefin Hannelore Kraft am Mittwoch in Düsseldorf. Auch die Grünen bezeichneten Wolf als nicht mehr tragbar. Selbst der Fraktionschef der regierenden CDU, Helmut Stahl, äußerte deutlich Kritik am FDP-Innenminister. “Ich denke, es war ein Fehler, dass der Innenminister es nicht für notwendig erachtete, an der mündlichen Verhandlung in Münster am 4. Februar teilzunehmen”, sagte Stahl. “Da ist möglicherweise die eine oder andere Option versemmelt worden.” Mit der Begleitung des Prozesses durch das Innenministerium sei er nicht zufrieden, betonte der CDU-Politiker. Er äußerte zudem Zweifel, ob der Koalition ausreichend Informationen vorgelegen hätten, “um das komplexe Thema solide zu entscheiden”.

SPD und Grüne hatten gegen die Pläne der Landesregierung geklagt, die Kommunalwahlen auf den Europawahl-Termin am 7. Juni vorzuziehen. Damit hätte es ein 20-wöchiges Nebeneinander alter und neuer Mandatsträger gegeben. Das Landesverfassungsgericht in Münster gab der Klage am Mittwoch statt.

Damit ist in der Landeshauptstadt der Streit um einen neuen Kommunalwahl-Termin entbrannt. Die SPD fordert nun, die Kommunalwahlen mit den Bundestagswahlen am 27. September zusammenzulegen. Das lehnt die CDU aber ab. Kraft warnte Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) vor “neuen parteipolitischen Tricks” und weiteren “Manipulationen von Wahlterminen”. Die Steuerzahler hätten kein Verständnis, wenn sie für einen Extra-Termin neben der Bundestagswahl 42 Millionen Euro bezahlen müssten. Auch der Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt NRW, Gunder Heimlich, appellierte an die Landesregierung, das Geld nicht “entgegen der Vernunft” zu verschwenden, sondern die Millionen stattdessen für die Armutsbekämpfung einzusetzen.

Stahl hielt dagegen: “Demokratie kostet etwas. Das ist es mir wert.” Die Kommunalwahl sei zu wichtig, um sie von der Bundestagswahl “unterpflügen” zu lassen. Im Gespräch ist stattdessen der 30. August. Dieser Termin stehe aber noch nicht fest, sondern müsse nach genauem Studium des Urteils geprüft werden, sagte Stahl. SPD-Bundesparteichef Franz Müntefering forderte, zügig den 27. September als KommunalwahlTermin festzulegen. Alles andere erzeuge den Eindruck, “dass Wahlrecht bewusst gebeugt werden soll”.

Kraft forderte Rüttgers auf, “in seinem Pannenkabinett umfassend aufzuräumen”. Die Landesregierung erweise sich beim Verfassungsbruch als Serientäterin, denn sie sei bereits sechs Mal vor einem Verfassungsgericht gescheitert. Acht weitere Klagen seien in Münster anhängig. Die Vorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Sylvia Löhrmann, betonte, Wolf habe seinem Amt wiederholt schweren Schaden zugefügt und sei “als Hüter der Verfassung nicht länger tragbar”.