GAL sieht sich durch umfangreiches Umweltgutachten bestätigt – Campingplatz in Veltrup an falscher Stelle geplant!

02.07.2012 Fraktionsbericht

Wenn der Rat der Stadt sich am morgigen Donnerstag zu seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause trifft, liegt einer der umfangreichsten Vorgänge seit langer Zeit auf den Tischen der Politiker: der Campingplatz Steinfurter Land, geplant an der Hofstelle Köninck in der Bauernschaft Veltrup. “Die Beschlussvorlagen sind auch deshalb so umfänglich, weil sich viele Bürger, Landwirte und Anwohner, der Landwirtschaftliche Ortsverband wie auch Natur- und Umweltschutzverbände mit ihrer Kritik und ihren Sorgen in das Verfahren eingebracht haben”, berichtete Planungsausschussmitglied Gebhard Niehus in der Fraktionssitzung der GAL am Montagabend.

Die Liste der Einwände gegen die geplante Anlage, die 150 Plätze für Mobilheime, Wohnmobile und Zelte vorsieht, ist lang: neben der mangelhaften Erschließung über die Straße Haardamm werden insbesondere die Beeinträchtigung der benachbarten landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Entwicklung, die unvermeidbare Störung von Natur- und Artenvielfalt, die Beeinträchtigung der Anwohner und die Minderung des Erholungswertes der Bauernschaft als Gründe für die Ablehnung des Vorhabens angeführt. “Diese Argumentation bestätigt die von Beginn an von der GAL vertretene Haltung, dass hier nicht der optimale Standort für eine solche Anlage ins Auge gefasst wurde”, so Niehus.

Unterstützt wird diese Einschätzung auch durch den nun vorliegenden Umweltbericht und die erstellte Artenschutzprüfung: ob Fledermäuse, Habicht, Sperber, Mäusebussard, Falke, Schleiereule oder Waldkauz – der geplante Standort bietet für viele streng geschützte Tierarten ein bislang wertvolles Jagd- und Brutgebiet. Dass zum Schutz der Artenvielfalt mittlerweile strenge gesetzliche Regelungen gelten, ist allen Entscheidungsträgern bekannt. “Umso mehr muss hier hinterfragt werden, ob dieser Standort für eine intensive Freizeitnutzung – und nichts anderes ist ein Campingplatz – wirklich geeignet ist”, so GAL-Ratsfrau Lydia Zellerhoff. In der Konsequenz legen die Gutachter für eine Umsetzung des Vorhabens strenge Maßstäbe an: so sollen Teilbereiche des Geländes in der Nacht vollkommen unbeleuchtet bleiben. Gebhard Niehus: “Allein daran ist zu erkennen, wie brauchbar dieser Standort für einen solchen Zweck ist.”

Ohnehin würde der Beschluss des Campingplatzstandortes momentan ohne rechtliche Grundlage erfolgen: der gültige Regionalplan, der die Nutzung von Flächen zu bestimmten Zwecken regelt und für Kommunen bindend ist, sieht das angedachte Gebiet als Bereich zum Schutz von Natur und Landschaft vor.