Weberquartier: GAL befürchtet Weg in eine Sackgasse

Aus der Fraktion vom 09.10.2017
Der Investor hat seine Position zu einem Qualifizierungsverfahren dargelegt. Darin legt er klare Rahmenbedingungen für das Verfahren fest. Aber genau diese Vorgaben führen das Verfahren ad absurdum, weil sie das Ergebnis bereits sehr eng eingrenzen.
Wenn die Befürworter dieses Verfahrens die Planung für grundsätzlich Anderes öffnen, nimmt der Investor nach seinen Angaben Abstand vom Projekt. „Die jetzige Chance das Areal kurzfristig zu entwickeln wird dadurch enorm gefährdet“, so Gerald Müller, der auch im vorgelegten Ausschreibungstext für das Verfahren rechtliche Mängel sieht. Ein -städtebauliches gutachterliches Verfahren- ist rechtlich nicht definiert. Bei der Brisanz vielleicht sogar anfechtbar!“.
Noch ist auch die Finanzierung des Verfahrens nicht geklärt. Und auch durch weitere bauliche Sicherungsmaßnahmen auf dem Gelände könnte die Stadt Steinfurt in Vorleistung treten müssen. Die GAL hatte dem Investor gegenüber bereits erklärt, dass ein solches Verfahren unsererseits abgelehnt wird. „Das Konzept des Investors ist für uns tragbar, eine kurzfristige Entwicklung dieser maroden und gefährlichen Industriebrache sollte nicht aufs Spiel gesetzt werden. 30 Jahre hat sich für die Fläche niemand interessiert, nun haben wir endlich jemanden mit konkreten Planungen. Vielleich wird hier bewusst Sand ins Getriebe gestreut…“, so Gebhard Niehus abschließend.


Siehe hierzu auch einen Bericht in den Westfälischen Nachrichten vom 10.10.2017

Investoren sollen Wettbewerb zahlen