Wegeverbindung zwischen Innenstadt Burgsteinfurt und dem Wohngebiet Steintorfeldmark nicht wie geplant umsetzbar.

Aus der Fraktion vom 27.11.2017

Entlang der Steinfurter Aa wird im Bebauungsplan Nr. 42d ein Fuß- und Radweg als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt, der an die verlängerte Erschließungsstraße Engelings Haar anschließt. Der Fuß- und Radweg soll ein Teilstück einer durchgängigen Wegeverbindung zwischen dem Historischen Stadtkern Burgsteinfurt und dem Wohngebiet Steintorfeldmark sowie dem Anschluss an die Radbahn Münsterland bilden. Für diese durchgängige Wegeverbindung ist eine Weiterführung des Fuß- und Radweges notwendig, der bisher nur von der Niedermühle bis zur südlichen Grundstücksgrenze des Schützenplatzes des Vorstädter Schützenvereins ausgebaut ist. Bisher war dazu eine Wegeführung über den Schützenplatz, das Teilstück im Bebauungsplan Nr. 42d und das Privatgrundstück der landwirtschaftlichen Hofstelle Sellen 105 vorgesehen.

Das mit dem Privateigentümer bislang keine Einigung gefunden werden konnte, ist bedauerlich, aber hier ist zukünftig ja vielleicht noch eine Einigung möglich. Dass aber das Teilstück im Bebauungsplan Nr. 42d (Engelings Haar) auf Grund des Gewässerschutzes nicht umgesetzt werden kann ist ärgerlich. „Dies hätte doch im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes schon auffallen müssen. Vielleicht hätte es hier eine Alternative gegeben. Ob die vorgeschlagene Alternative über den Friedhof eine hinreichende Lösung darstellt, muss geprüft werden.“ so Ratsmitglied Gebhard Niehus. Der will das Thema noch einmal im Planungsausschuss aufgreifen.

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