Außenbereichssatzung im Bereich “Dumter Straße / B 54”

aus der Fraktion vom 14.05.2018

Außenbereichssatzungen werden durch die GAL grundsätzlich kritisch betrachtet. Die Frage ob wir uns hier überhaupt noch im Außenbereich befinden, -rechtlich zweifelsfrei- sollte aus der Vogelperspektive betrachtet werden. Durch die Lage zwischen B54 und bestehender Wohnbebauung ist eine Zuführung zu Bauland denkbar, wenn dadurch der Druck auf ökologisch wertvollere Flächen verringert wird.

Um die bestehende Bebauung über eine solche Satzung zu regeln ist aus Sicht der GAL vertretbar, sie stückweise zu erweitern ist sicherlich keine gute Vorgehensweise, Hier sollte zunächst eine städtebauliche Bewertung des gesamten Areals erfolgen., und die Entwicklung über die Instrumente eines Bebauungsplans zu steuern.