Nach einer ersten Prüfung sieht das Verwaltungsgericht „gewichtige Gründe für die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses“. Mit diesem Urteil dürfte der Beschluss in Gänze hinfällig sein. Das bedeutet jedenfalls aktuell einen Baustopp für die schon begonnenen Maßnahmen des Kreises. Damit dürfte auch die vorzeitige Besitzeinweisung vom Tisch sein.
„Wenn schon die erste von mehreren Klagen der Eigentümer zu einer Nichtigkeit des Beschlusses führt, ist das eine dicke Niederlage für den Kreis!“ führt Gebhard Niehus aus, der in direktem Kontakt mit den Landwirten steht und die Fraktion über die aktuellen Entwicklungen informierte. Mit diesem Urteil sieht sich die GAL in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.
„Jedenfalls haben die Landwirte einen ersten Etappensieg erzielt und können nun erst einmal durchatmen und Weihnachten feiern.“, freut sich Dirk Haugwitz für die betroffenen Familien.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, der Kreis kann bis zum 02.01.2019 Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Eine Entscheidung hierzu wäre frühestens Mitte Februar zu erwarten.
Weiter Informationen im Bericht der Westfälischen Nachrichten vom 19.12.2018