Medienentwicklungsplan für die Schulen der Kreisstadt Steinfurt
GAL sieht Korrekturbedarf

Gem. § 79 des Schulgesetzes für das Land NRW (SchulG) sind die Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

Um letzterem gerecht zu werden, wurde ein externes Büro mit der Erstellung eines Medienentwicklungsplans beauftragt, das nun vorliegt. IT Experte Martin Theile sieht hier aber Optimierungspotential. Aber schlimmer noch, das Konzept weist auch handwerkliche Fehler auf, die dringend behoben werden müssten.

Die GAL wird die Verwaltung auffordern, das Konzept nachbessern zu lassen. Die Fraktion unterstrich aber noch einmal, dass ein solcher Plan im Grundsatz richtig und wichtig ist und auch einer zukünftigen Fortschreibung bedarf.