Weitere Kindertagesstätte in Borghorst an der Tilsiter Straße

Aus der Fraktion vom 01.04.2019
aus Beschlussvorlage 822/2019: —Die Kreisstadt Steinfurt muss im Stadtteil Borghorst einen weiteren Standort für eine Kindertagesstätte (3 Gruppen) entwickeln. Damit ist in kurzer Zeit ein dritter neuer Standort zu schaffen, nachdem in den beiden Jahren zuvor schon an der Kaiser-Karl-Straße und an der Kapellenstraße neue Standorte für Kindertagesstätten entwickelt wurden. Die Suche nach einem weiteren Standort gestaltete sich dabei als zunehmend schwierig. Letztlich konnte jedoch eine Fläche an der Tilsiter Straße gefunden werden, die westlich des Sportplatzes an der Mühle und östlich der Gantenstraße liegt. Die ca. 1 ha große Fläche wird derzeit noch landwirtschaftlich genutzt. Sie ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Kreisstadt Steinfurt als „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Schule“ (Erweiterungsfläche Schulstandort) dargestellt. Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan liegt für diesen Bereich bisher nicht vor. Für die geplante Kindertagesstätte wird eine Teilfläche von rund 2.000 qm im nördlichen Bereich des Grundstückes benötigt. Die Größe der Fläche für die Kindertagesstätte ist zum einen mit dem Zuschnitt des Grundstücks in diesem Bereich zu begründen, zum anderen ergibt sich damit die Möglichkeit, ggfs. eine zusätzliche Gruppe am Standort realisieren zu können. Im verbleibenden Bereich der Gesamtfläche sollen Wohnbaugrundstücke ausgewiesen werden. —

Die GAL hält dieses Areal für einen geeigneten Standort, auch wenn hier noch einige Fragen offen sind. So müsse sichergestellt werden, dass die angrenzenden Grünstrukturen gesichert werden. Auch die Erschließung muss im Laufe des Verfahrens geklärt werden. Von der GAL also grünes Licht für den Start der Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans.

Konzeptentwurf, so könnte dass Areal zukünftig bebaut werden.