Vorziehen der Schulentwicklungsplanung wird begrüßt.

Deutlich gestiegene Nachfragen nach einer Ganztagsbetreuung an den Grundschulen und die verstärkte Aufnahme von Schüler*innen im Rahmen der Inklusion und der Integration führen an fast allen Schulen zu räumlichen Problemen.

Vorgesehen war daher, eine Schulentwicklungsplanung incl. einer Raumbedarfsplanung durch ein Fachbüro im Jahr 2020 durchzuführen und hierfür zum Haushalt 2020 entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen.

Insbesondere aufgrund der integrativen und inklusiven Beschulung an allen Schulen, der stetig steigenden Anmeldezahlen in den Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich (OGS) sowie durch den Wechsel in den Gymnasien von G8 zu G9 ist es notwendig, die Schulentwicklungs- und Raumbedarfsplanung vorzuziehen und bereits in diesem Jahr in Auftrag zu geben.

„Damit kommt die Verwaltung einer länger währenden Forderung der GAL nach. Wir sind gespannt auf das Ergebnis“, erklärte Martin Theile

zur BESCHLUSS-VORLAGE_501-2019