Förderprogramm Glasfaserversorgung in Gewerbegebieten
GAL will den kommunalen Eigenanteil weiterreichen.

aus der Fraktion vom 27.04.2020
Auszug aus Vorlage: 527/2020: Die Kreisstadt Steinfurt beauftragt den Kreis Steinfurt, einen Förderantrag zur Breitbandversorgung mit Glasfaseranschlüssen für die förderfähigen Gewerbeadressen bis in die Häuser zu stellen und weitere Schritte in Abstimmung mit der Kreisstadt Steinfurt vorzunehmen. Zwischen dem Kreis Steinfurt und der Stadt Steinfurt wird ein entsprechender Kooperationsvertrag geschlossen.

Durch einen Sonderaufruf für die Glasfaserversorgung in Gewerbegebieten hat der Bund die Förderbedingungen für Gewerbeflächen nach Flächennutzungsplan angepasst. Die 30 Mbit/s Aufgreifschwelle gilt nicht mehr pro Unternehmen, sondern pro internetfähiger Maschine und pro internetfähigem Arbeitsplatz im Unternehmen. Aus diesen Rahmenbedingungen folgt, dass nahezu jedes Gewerbegebiet förderfähig wird, das noch nicht flächendeckend mit Glasfaser erschlossen ist.

In Steinfurt sind 146 Betriebe förderfähig und können bei Teilnahme an der kreisweiten Ausschreibung mit Glasfaser bis in die Häuser angeschlossen werden.
Nach bisherigen Erfahrungen mit ähnlichen Förderprojekten wird mit einer Investitionssumme von ca. 8.000 € pro Adresse gerechnet. Hiervon übernimmt der Bund 50 % der Kosten und das Land 40 %. Der Eigenanteil der Kommune beträgt 10 %. Für die Kreisstadt Steinfurt entstehen voraussichtlich Kosten i.H.v. 1.168.000 € (146 Adressen x 8.000 €). Der Eigenanteil für die Kreisstadt Steinfurt lässt sich folglich mit ca. 120.000 € beziffern.

Angesichts der 90%igen Förderung wird die GAL Fraktion diesen Beitrag zur Standortverbesserung für Gewerbetreibenden mittragen. Jedoch regen wir an, den eigenanteil von den begünstigten Firmen einzufordern, falls rechtlich möglich. Für einen begünstigten Betrieb, der hieraus wirtschaftliche Vorteile erlangt, sollten die Kosten von ca. 1.000€ kein Problem darstellen.