Radbahnquerung Veltruper Kirchweg – Radfahrer sollen Vorfahrt erhalten!

Bereits im Januar berichtete die WN über die klare Forderung der GAL-Fraktion, konkrete Maßnahmen gegen den mangelhaften Zustand des Radwegenetzes („Höchste Zeit für konkrete Maßnahmen“ vom 29.01.2020) zu ergreifen. Damals ging es darum, dass der Antrag der GAL-Fraktion, 40.000 Euro für erste Verbesserungen des Radwegenetzes, von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde. Nun folgt der nächste Rückschlag für die Verbesserung des Radwegenetzes.

Aktuell müssen Radfahrer den höhergelegenen ehemaligen
Bahndamm über eine Rampe verlassen und müssen dem
Verkehr auf dem Veltruper Kirchweg Vorfahrt gewähren.

Es geht um die Querung der Radbahn Rheine-Coesfeld am Veltruper Kirchweg in Burgsteinfurt. Vor Jahren wurde dort die alte Eisenbahnbrücke zurückgebaut, um das Nadelöhr für den PKW Verkehr zu beseitigen. Dort verlässt die Radbahn den höhergelegenen Bahndamm mittels einer Rampe und quert den Veltruper Kirchweg. Der Verkehr auf dem Veltruper Kirchweg (Wohnerschließung) ist vorfahrtsberechtigt. Das will der Kreis nun ändern. Der Radverkehr soll also Vorfahrt haben, der Veltruper Kirchweg wird an dieser Stelle zur Verkehrsberuhigung eingeengt. Auslöser ist das Projekt „Triangel“, welches in den Gemeinden Rheine, Wettringen, Ochtrup, Metelen, Neuenkirchen und Steinfurt umgesetzt werden soll und aus Bundesmitteln finanziert wird. Ziel ist es, die Attraktivität des Radfahrens für Berufspendler zu erhöhen.

Die Stadt Steinfurt wurde nun zur Stellungnahme vom Kreis zu diesem Vorhaben aufgefordert. Verwaltung und auch CDU, SPD und FWS stellen sich allerdings dagegen. Begründet wird dieses damit, dass es bisher keine Unfälle an dieser Stelle gegeben habe und dieser Knotenpunkt seit über 6 Jahren problemlos funktioniere. Weiterhin wird von der Verwaltung angeführt, man müsse das Verhältnis von Nutzern des Veltruper Kirchweges gegenüber denen der Radbahn betrachten. An dieser Stelle queren deutlich weniger Radfahrer als Kraftfahrzeuge. Aus diesem Grunde seien auch die Landes- und Kreisstraßen im Zuge der Radbahn weiterhin vorfahrtsberechtigt.

Deutlich entsetzt über die Ablehnung der Maßnahme und der Begründung zeigt sich die GAL-Fraktion. Es geht um die Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs. Dabei ist das Verhältnis von Radfahrern und PKW völlig unerheblich. Natürlich konkurrieren beide Nutzer um den vorhandenen Verkehrsraum.

„Wer in diesem Fall den Radverkehr stärken will, nimmt in Konsequenz eine mögliche Einschränkung des motorisierten Verkehrs in Kauf! Der Vergleich mit der Kreuzung von Landes- und Kreisstraßen ist an dieser Stelle falsch! Hier kreuzt ein Fernradweg eine untergeordnete Straße mit Erschließungsfunktion.“ so Ratsherr Gebhard Niehus. Weiterhin erinnert Umweltausschussmitglied Jonas Ewering an die von den Steinfurter Fraktionen beschlossene Klimaoffensive: „Auf den Widerspruch zum Klimaschutz geht die Verwaltung in ihrer Stellungnahme mit keinem Wort ein. Damit wird die Befürchtung der GAL bestätigt, dass in Steinfurt auch nach Initiierung einer Klima-Offensive kein echtes Umdenken erfolgt. Die Stadt Steinfurt nimmt sich selbst nicht ernst! Wir senden hier ein absolut falsches Signal.“