Förderprogramme „Moderne Sportstätte 2022“

aus der Fraktion vom 22.06.2020. Das Land Nordrhein-Westfalen hat ein Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ aufgelegt, aus dem die Stadt Steinfurt 540.000 € Fördermittel generieren könnte.

Mit dem o.g. Sportstättenförderprogramm soll die Beseitigung des massiven Modernisierungs- und Sanierungsstaus von Sportstätten, die sich im Eigentum von Sportvereinen oder –verbänden befinden bzw. gepachtet oder langfristig gemietet sind, durch das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt werden.

Vom Verfahren her ist vorgesehen, dass die Vereine ihre Projektskizzen über ihren jeweiligen Stadtsportbund, Stadtsportverband bzw. Gemeindesportverband oder Kreissportbund bei der Staatskanzlei einreichen, die im Folgenden die Förderentscheidung trifft.

Daher hat die GAL bereits am 06.03.2020 hier eine entsprechende Anfrage an die Verwaltung gestellt, auch mit der Aufforderung sich umgehend mit dem Stadtsportverband ins Benehmen zu setzen, um einen drohenden Verlust einer Förderung durch das Land/ den Landessportbund zu verhindern!

Auf Grundlage unserer Anfrage teilt die Verwaltung nun folgenden Sachstand mit:
Aus den Projektvorschlägen der Steinfurter Sportvereine wurde seitens des Stadtsportverbandes Steinfurt nachstehende Prioritätenliste mit folgenden Fördersummen erstellt:

  1. Luftsportgemeinschaft Steinfurt e.V.: Erneuerung Vereinshaus – 38.000,00 €
  2. Tennisclub Grün Weiß Burgsteinfurt 1953 e.V.: Dachsanierung Tennishalle – 273.000,00 €
  3. DLRG Ortsgruppe Burgsteinfurt e.V.: Umbau für neues Vereinsheim – 24.300,00 €
  4. Tennisclub Grün Weiß Burgsteinfurt 1953 e.V.: Heizungsanlage Clubhaus – 53.950,00 €
  5. Borghorster Fußballclub 1911/1924 e.V.: Renovierung Umkleidekabinen Waldstadion Wilmsberg – ca. 70.000,00 €

Die mit den Maßnahmen 1 – 4 verbundenen Eigenleistungen belaufen sich nach Angaben des Stadtsportverbandes auf ca. 138.700 €, eine finanzielle Unterstützung durch die Kreisstadt Steinfurt – auch für den Fall, dass die Fördermittel nicht bewilligt werden, ist seitens der Verwaltung nicht vorgesehen.

Die Kommunen sind gebeten, zu den Förderempfehlungen der Stadt- und Kreissportbünde eine Stellungnahme abzugeben („Benehmen“).

Die Erörterung der einzelnen Vorhaben zwischen dem Stadtsportverband und der Kreisstadt Steinfurt ist am 17.03.2020 erfolgt, die schriftlich erbetene Zustimmung der Stadt zu der vorstehenden Prioritätenliste ist zwischenzeitlich erfolgt, daraufhin wurde das priorisierende Gesamtkonzept (Förderempfehlung) durch den Stadtsportverband bei der Staatskanzlei eingereicht.

Siehe Mitteilungsvorlage 3298/2020 1. Ergänzung