Bebauungsplan Nr. 29 „Veltruper Kirchweg / West“ – Anwohner wollen sich vor einer Nachverdichtung schützen.

Ein weiterer Bürgerantrag zur Festlegung der Wohneinheiten in ihrem Straßenzug liegt vor. Damit soll eine Verdichtung in ihrem unmittelbaren Umfeld verhindert werden.

Für die GAL nur bedingt nachvollziehbar und zudem unbegründet. Auch in ihrem Antrag vermissen wir eine Begründung. Der Festlegungen des aktuellen Bebauungsplans und die vorhandenen Grundstücksgrößen lassen schon jetzt nur eine moderate Nachverdichtung zu. Und diese sei ja grundsätzlich von allen politischen Fraktionen umwelt- und klimapolitisch gewollt. Zumal im weiteren Umfeld ja eine gelungene Durchmischung von Einzelhaus und größeren Anlagen vorliegt.

Zudem handelt es sich um einen sehr kleinen Teilbereich. Hier sieht die GAL zukünftig weitere kleinteilige Änderungen in dieser Hinsicht folgen, die immer wieder Verwaltungsressourcen und Finanzmittel binden.

Wer eine nachhaltige Stadtentwicklung fordert, kann diesem Antrag nicht folgen.