Entwicklungsmöglichkeiten der Kindertageseinrichtung St. Johannes im OT Burgsteinfurt

Die katholische Kirchengemeinde St. Nikomedes als Träger der Kindertageseinrichtung (Kita) St. Johannes ist im Sommer 2022 auf das Kreisjugendamt zugekommen mit der Frage, ob eine Erweiterung der Kita St. Johannes von drei auf vier Gruppen aufgrund des steigenden Gruppenbedarfes in Burgsteinfurt denkbar wäre.

Der Träger der Kita St. Johannes plant, an der Einrichtung Qualitätsmaßnahmen vorzunehmen und möchte daher vorab eine mögliche Erweiterung abklären.

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Für den Betrieb einer viergruppigen Kita in der Zusammensetzung 2 Gruppen des Gruppentyps I und jeweils eine Gruppe der Gruppentypen II und III ist nach Auskunft des Kreisjugendamtes ein Außengelände von mindestens 870 qm erforderlich. Das derzeitige Außengelände ist dafür nicht groß genug. Für den Ausbau um eine weitere Gruppe würde daher nach den Planungen des Trägers der benachbarte „Spielplatz Kleppgarten“ benötigt.

… aus der Beschlussvorlage 390/2023

Die Absicht zur Erweiterung der Kindertageseinrichtung ist nachvollziehbar und zu begrüßen. ABER, die Voraussetzungen an dem jetzigen Standort nicht ideal. Für GAL Sozialexpertin Corinna Niehus ist eine Aufgabe oder eine Verkleinerung des angrenzenden Spielplatzes nicht diskutabel. „Wer die Situation vor Ort kennt, wird schnell feststellen, dass dieser Spielplatz nicht durch angrenzende Spielplätze kompensiert werden kann. Eine Aufgabe oder Verkleinerung daher nicht diskutabel! In den letzten Jahren haben wir viele meist klein flächige Spielplätze aufgegeben, jetzt eine weitere der größeren zu opfern und damit eine Versorgungslücke in diesem Bereich zu schaffen, werden wir nicht akzeptieren“

Ähnlich diskutiert auch die Verwaltung in der Vorlage, schlägt aber dennoch eine Reduzierung vor.

Für Christian Franke geht der im Beschlussvorschlag enthaltene Auftrag an die Verwaltung, Grundstücksverhandlungen mit dem Träger aufzunehmen, eindeutig zu weit. „Es gibt ein geordnetes Verfahren in dem der Kreis die Bedarfe festlegt. Und auf diesen können sich interessierte Träger bewerben. Hier im Vorfeld mit einem einzelnen Träger in Verhandlungen zu treten ist unfair und wettbewerbsverzerrend.“