Solaranlagen Historischer Stadtkern Burgsteinfurt

Aufgrund der Gestaltungssatzung im historischer Stadtkern Burgsteinfurt sind Solaranlagen grundsätzlich nicht zulässig. Aufgrund erhöhter Energiekosten wünschen Anwohner aber nun eine Änderung um eben solche Anlagen doch zu ermöglichen. Letztlich wollen Sie einen Beitrag zum Klimaschutz erbringen und nachvollziehbar auch einen wirtschaftlichen Nutzen erzielen.  

Andererseits soll der historische Stadtkern durch die Gestaltungssatzung geschützt werden. Ein Dilemma, das sich nicht so einfach lösen lässt. Um dem Wunsch der Anwohner Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung eine moderate Änderung der Gestaltungssatzung vor. Vereinfacht, sollen Solaranlagen auf nicht einsehbaren Dachflächen nach Einzelfallprüfung zulässig sein. Ausnahmsweise auch auf einsehbaren Dachflächen wenn sie farblich und optisch abgestimmt in die Dachfläche integriert werden.

Die GAL begrüßt es, dass das Thema nun auf die politische Agenda genommen wurde, ist aber skeptisch ob der von der Verwaltung vorgeschlagene Spagat zwischen Denkmalschutz und Klimaschutz die erwünschte Wirkung zeigt.

Denn Solaranlagen, die sich optisch in die Dachflächen integrieren sind wesentlich teurer und ineffizienter. Diese werden zwar mit fortschreitender Entwicklung solcher Anlagen billiger, dürften dennoch auch zukünftig wenig bis keinen wirtschaftlichen Nutzen für den Betreiber erbringen. Weiter ist auch unklar, wie der Ermessensspielraum der Einzelfallentscheidungen genutzt wird. Darf eine Solaranlage im Stadtkern tatsächlich nicht, also von keinem Standpunkt aus einsehbar sein oder darf sie optisch nicht wesentlich in Erscheinung treten? Eine weitgefasste Grauzone.

Eine wirkliche Lösung, die das Dilemma löst sieht die GAL aktuell nicht, wird aber dem Verwaltungsvorschlag folgen, um hier überhaupt voran zu kommen. Wir werden aber die gefundene Lösung auf den Prüfstand stellen und eine Prüfung in zwei Jahren im Beschluss fordern.

weitere Information Vortrag ASMDI 13.01.2023