Verkehrsberuhigende Maßnahmen Meteler Stiege

Absolut nachvollziehbar sind die Bedenken der Anwohner der MetelerStiege im Bereich zwischen Ruhenhof und Goldstraße. In ihrem Bürgerantrag wird angeregt auf der Meteler Stiege im Abschnitt zwischen Ruhenhof und Goldstraße verkehrsberuhigende Maßnahmen, wie unter anderem Poller, Straßenmarkierungen „30“ und Schwellen, durchzuführen.

Wer sich ein Bild vor Ort macht erkennt die Problematik. Es handelt sich hier um eine Straße im Übergang von Gewerbe zu Wohnen. Der Straßenquerschnitt entspricht der gewerblichen Nutzung und ist als Wohnstraße in seiner Breite überdimensioniert.

Auch wenn hier eine 30er Zone ausgewiesen ist, so wird diese nicht als solche wahrgenommen. Gerade vom Ruhenhof kommend fehlt ein erneuter Hinweis auf die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h.

Die GAL unterstützt daher absolut den Antrag der Anwohner. Gerade im Abschnitt Kreuzungsbereich Friedrich Ebertstraße, beginnend mit der Wohnbebauung bis zur Goldstraße wird dieser Querschnitt nicht benötigt und sollte reduziert werden. Ob Poller oder Schwellen nun das richtige Mittel sind, ist fraglich. Die GAL verweist auf die Schaffung von Baumtoren, die sich an anderer Stelle im Stadtgebiet bewiesen haben, zudem ein Beitrag zum Klimaschutz und zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Quartier leisten.