Planungsrecht für großflächige Photovoltaikanlagen

Die Leitlinien zur Schaffung von Planungsrecht für großflächige Freiflächen-Photovoltaikanlagen waren erneut Thema in der Fraktion.

Die jetzt vorliegende Beschlussfassung berücksichtigt zwar jetzt die finanzielle Wertschöpfung für Bürger und Anlieger recht gut. Auch die Ausschlusskriterien sind nach unserer Ansicht nach hinreichend.

Dennoch fehlt es an Kriterien zur Steuerung solche großflächigen Photovoltaikanlagen. Es gibt keine Obergrenze und auch sonst keine Kriterien, um solche Anlagen im Einzelfall abzulehnen. So kann also bester Acker großflächig mit diesen Anlagen „zugepflastert“ werden. Richtig ist ja, dass jede Anlage eine Einzelfallprüfung bedarf um Baurecht zu erhalten. Wenn man am Ende aber ohne entsprechender Argumentation entscheiden muss, kann es auch rechtlich problematisch werden.

Zur Klarstellung, wir sind nicht gegen solche Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien. Diese Anlagen sind sicherlich umweltfreundlicher als konventionelle Anlagen zur Stromerzeugung, umweltfreundlich sind sie aber dennoch nicht. Und auch der Landschaftsschutz  darf nicht außer Acht gelassen werden.

Es ist ein schwieriges Thema für das es vermutlich keine einfache Entscheidungsformel gibt. Dessen ist sich die GAL bewusst. Wir werden uns daher nicht querstellen, aber die Entwicklung sehr genau beobachten!