Die Konzertgalerie mit der Ofen- sowie Brunnengrotte ist als Baudenkmal von regional herausragender historischer Bedeutung zu bezeichnen. Der nach der Fertigstellung der Konzertgalerie sowie der Ofennische verbliebene fragmentarische Zustand der Brunnengrotte führte seitens des Vereins Konzertgalerie e.V. zu dem Wunsch einer Vervollständigung / Rekonstruktion der Brunnengrotte.
Das Engagement des Vereins Konzertgalerie e.V. ist absolut löblich und auch die Idee Vervollständigung / Rekonstruktion der Brunnengrotte nachvollziehbar.
Aus Vorlage 942/2024:
Jedoch ist nach denkmalfachlichen Maßstäben die Rekonstruktion nach wissenschaftlichen Kriterien nicht umsetzbar. Die vorhandene Quellenlage macht nicht einmal diese Rekonstruktion möglich, sondern ermöglicht lediglich eine Interpretation der Brunnengrotte. Eine Denkmalrechtliche Erlaubnis gem. § 9 DSchG NRW kann nicht in Aussicht gestellt werden und ist gegen alle Vorschriften sowie Zielsetzung des Denkmalschutzgesetzes NRW ausgerichtet.Der Landeskonservator Herr Dr. Mertens hat schriftlich mitgeteilt, dass er keine Mitwirkung und keine Zustimmung gibt. Gleiches gilt für die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, eine finanzielle Förderung ist zudem ausgeschlossen.
LWL und Deutsche Stiftung Denkmalschutz behalten sich vor, auf etwaige Beschlüsse zu reagieren.
https://steinfurt.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZa9jGPrxR-UovgSHV1ejBzQbbarnuilzC85eQMzjQ9wn/BESCHLUSS-VORLAGE_942-2024.pdf
Demnach ist eine politische Beschlussfassung zur Umsetzung aus Sicht der GAL nicht geboten. Somit bleibt nur, die Erhaltung des aktuellen Zustandes oder die weitere vorgeschlagene Konzeptvariante 3 „Wiederherstellung der ursprünglichen architektonischen Grundformen in Teilbereichen mittels angepasster Farbgestaltung“
Die Maßnahme umfasst kleinere, restauratorische Ergänzungsmaßnahmen sowie eine ergänzende Farbfassung, ansonsten steht im Wesentlichen der Substanzerhalt im Fokus. Für diese Variante wurde vom Landeskonservator eine Zustimmung und Finanzierung durch das Land in Aussicht gestellt.
Wir wissen um das Engagement des Vereins und schätzen auch die geleistete Arbeit, die hier bereits investiert wurde. Die Absage des LWL und der Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist für die Akteure umso bedauerlicher. Bei dieser Faktenlage wird die GAL einer Rekonstruktion nicht zustimmen können.