EEG-Abgabe für den Klimaschutz einsetzen! – Verwaltung widerspricht politischem Antrag-

In einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, GAL und FWS   wird die zweckgebundene Übertragung der Finanzmittel der Haushaltsjahre 2024 und 2025 aus der § 6 EEG-Abgabe an die StEIn GmbH.

Weiterhin wird beantragt, zukünftige Mittel aus der § 6 EEG-Abgabe zu 2/3 zweckgebunden für Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept der StEIn GmbH zu übertragen, während 1/3 zur Finanzierung weiterer Klimaschutzmaßnahmen im städtischen Haushalt verbleiben soll.

Betreiber von Windenergie- und Freiflächenphotovoltaikanlagen an Land können Beträge in Höhe von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde durch einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung den Gemeinden anbieten. Hierzu besteht keine Verpflichtung. Steinfurter Anlagenbetreiber sind grundsätzlich bereit, die Abgabe an die Stadt Steinfurt zu leisten, stellten aber gleichzeitig die Bedingung dass diese auch wieder in Klimaschutz refinanziert werde.

Intention des Gesetzgebers war es, durch eine bundeseinheitliche Regelung beim Ausbau der Erneuerbaren Energien die Standortgemeinden stärker an der Wertschöpfung von Energieerzeugungsanlagen zu beteiligen und damit die Akzeptanz solcher Anlagen vor Ort zu erhöhen.

Knackpunkt:
Hierzu stellt die Verwaltung klar, dass es sich hierbei um allgemeine Deckungsmittel für den Haushalt ohne Zweckbindung und ohne Gegenleistungsverpflichtung, die dem Grundsatz der Gesamtdeckung unterliegen handelt.  Sie dienen der Finanzierung der vielfältigen kommunalen Aufgaben in den Bereichen Bildung, Bevölkerungsschutz, kommunale Infrastruktur, Kultur, Sport, soziale Leistungen und Daseinsvorsorge, um nur beispielhaft einige Aufgabenbereiche zu nennen. Ein Anlagebetreiber kann die Zahlung nicht von einer Auflage abhängig machen, wonach die Mittel zum Beispiel anteilig oder vollständig in den Klimaschutz fließen müssen.

Damit folgt die Verwaltung zwar dem Ziel des Gesetzgebers, widerspricht aber auch dem mehrheitlichen politischen Wunsch und dem Wunsch der Anlagenbetreiber, dass diese Mittel für den Klimaschutz aufgewendet werden sollen. Für die beantragenden Parteien stellt aber der Klimaschutz ebenso eine Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge dar. Daher fordert die GAL weiterhin dem Wunsch nachzukommen.

„Wir sehen die Gefahr, dass die Anlagenbetreiber zukünftig diese Abgabe nicht mehr an die Stadt Steinfurt abführen werden, und fordern die Mittel wie beantragt zu verwenden. Wir haben Mittel aus der freiwilligen EEG Abgabe und wir benötigen Mittel für den Klimaschutz, zu dem wir uns verpflichtet haben, und dass lässt sich auch ohne direkte Zweckbindung lösen“, so die Fraktion abschließend.