Gestaltung der Elternbeiträge für die OGS

Die SPD hatte in den HH-Beratungen beantragt, Eltern bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von 36.000 Euro (bislang 24.000 Euro) beitragsfrei zu stellen. Diesen Antrag wurde durch die GAL Fraktion in den HH-Beratungen intensiv unterstützt.

Die Verwaltung schlägt nun vor, die Beitragsfreiheit weiterhin nur bis zu einem Jahresbrutto von 24.000 Euro beitragsfrei zu stellen und darüber hinaus die Elternbeiträge marginal dahingehend zu verändern, dass der relative Anteil des Elternbeitrags mit steigendem Einkommen leicht anwächst und somit Eltern mit höherem Einkommen im Promillebereich stärker herangezogen werden: bei einem Jahresbrutto von 36.000 € wären es 2,47 % des Jahreseinkommens, bei mehr als 96.000 € 2,85 %.

Der geforderte Beitrag in der ersten Stufe bis 36.000 € entspricht einer 3%igen Fortschreibung des bisherigen Beitrags in der gleichen Stufe. Aktuell wird in der höchsten Einkommensstufe ein Beitrag von derzeit 221,73 € festgesetzt. Dies ist der derzeit zulässige Höchstbeitrag für gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe. Dieser Beitrag erhöht sich jährlich um 3 %, sodass der mögliche Höchstsatz im Schuljahr 2024/2025 bei 228,00 € liegt.

Da eine größere prozentuale Belastung von höheren Einkommensstufen gesetzlich nicht zulässig ist, wäre zumindest für Familien mit Einkommen bis 36.00 Euro eine Entlastung möglich gewesen.