Tabakfabrik Rotmann – GAL fordert Fortführung des Bebauungsplanverfahrens!

aus der Fraktion vom 29.01.2018:

Der Versuch, die Entwicklung über das sogenannte 34er Verfahren zu steuern ist aus Sicht der GAL gescheitert. Dieses Verfahren lässt eine Baugenehmigung zu, wenn sich das Vorhaben nach Art und Umfang in die bestehende Bebauung einfügt. Das ist jedenfalls nach den Protesten der Anwohner im angrenzenden Wohngebiet kritisch zu betrachten.

Auch nach dem der Investor nun reagiert hat, und die Geschosszahl der Neubauten im hinteren Teil des Geländes verringert hat, bleibt die Kritik der Anwohnerschaft aufrecht. Ein entsprechendes Schreiben liegt den Fraktionen vor.

Es muss gelingen, zu einer Planung zu kommen, die einen Übergang vom Altbestand der Tabakfabrik zum Wohnbaugebiet schafft. Trotz des abfallenden Geländes und den weiteren Gegebenheiten auf dem Gelände, ist dort auch eine massive Bebauung möglich. Es muss aber eine intelligente Planung her, die die Baukörper in Form und Anordnung in das Gebiet integriert. Der ‚Houtsche Garten‘ ist aus Sicht der GAL ein gutes Beispiel, dass so etwas auch gelingen kann. Trotz des historischen Baubestands in der Kirchstraße, das angrenzende Schloss und Stadtmauer, konnten hier Grünflächen erhalten und neue Sichtbeziehungen geschaffen werden.

Zudem werden in den aktuellen Planungen, der Variante b) nun auch andere Nutzungen angeführt, über die man reden kann. Das bedingt aber ein geordnetes Planverfahren mit einer offenen Abwägung der Interessen von Investor und Anwohnern und den Zielen der Stadtentwicklung. Die Politik soll den Konflikt mit den Anwohnern bewältigen, ohne Einfluss auf die Planungen nehmen zu können. Das sieht die GAL sehr bedenklich und lässt sich nicht vor den Karren spannen.