26.05.2009 Quelle: dpa
Münster (dpa) – Die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen findet am 30. August statt. Der Verfassungsgerichtshof in Münster bestätigte am Dienstag diesen Termin und wies eine Klage von SPD und Grünen ab.
Bei der Kommunalwahl wird es keine Stichwahl zwischen Kandidaten geben. Der Verfassungsgerichtshof in Münster wies am Dienstag eine Klage von SPD und Grünen gegen diese Regelung ab. Die CDU/FDP-Koalition hatte die Abschaffung in der laufenden Legislaturperiode beschlossen.
Dienstag, 26. Mai 2009 | dpa
Urteil zum NRW-Kommunalwahltermin am Dienstag
25.05.2009 Quelle: dpa
Münster (dpa) – Über den Termin der Kommunalwahl in Nordrhein- Westfalen entscheidet an diesem Dienstag der Verfassungsgerichtshof. Innenminister Ingo Wolf (FDP)hatte den 30. August festgelegt.
SPD und Grüne fordern hingegen, die Wahl parallel zur Bundestagswahl am 27. September stattfinden zu lassen. Nordrhein-Westfalens höchstes Gericht mit Sitz in Münster muss sich zum zweiten Mal mit dem Streit zwischen Landesregierung und Oppositionsparteien beschäftigen. Die Richter hatten im Februar bereits Wolfs Plan vereitelt, die Kommunalwahl auf den Tag der Europawahl am 7. Juni zu legen.
SPD und Grüne werfen dem Minister willkürliches Taktieren vor. Nur wenige Stunden nach dem ersten Urteil aus Münster hatte Wolf als neuen Termin den 30. August festgelegt – und damit für neuen Zündstoff gesorgt. Nach Meinung der Opposition sinke so die Wahlbeteiligung bei der Kommunalwahl, was wiederum die Chancen der FDP erhöhe. SPD und Grüne sehen das Recht auf Chancengleichheit gefährdet – und das rechtsstaatliche Willkürverbot verletzt.
Montag, 25. Mai 2009 | dpa