3. Fortschreibung Lärmaktionsplan für die Stadt Steinfurt – und nichts passiert!

aus der Fraktion vom 03.09.2018
Dass ein landesweiter Lärmaktionsplan aufgestellt wird, ist für die GAL zweifelsfrei eine richtige Maßnahme. So werden Bereiche mit erhöhten, ja sogar überhöhten Lärmimmissionen ermittelt und dargestellt.

Ein Lärmaktionsplan ist alle 5 Jahre aufzustellen. Die beiden ersten Stufen der Lärmaktionsplanung wurden in 2008 und 2013 durchgeführt. In der ersten Stufe der Aktionsplanung waren Ballungsräume und Verkehrsstraßen mit einer Belastung von mehr als 6 Millionen Fahrzeugen pro Jahr zu berücksichtigen. In der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung sind die Straßen mit einer Belastung von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr einbezogen worden.

In der derzeit anstehenden 3. Stufe der Lärmaktionsplanung ist weiterhin ein Lärmaktionsplan für Verkehrsstraßen mit einer Belastung von 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr und mehr aufzustellen. Nach Aussagen des Ministeriums wird es auch zukünftig wohl so bleiben, dass die Straßen mit 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr und mehr zu betrachten sind.

Nach der Bundesverkehrszählung aus 2015 sind die Bundesstraßen 54 und 499 auf gesamter Länge im Stadtgebiet, die Landesstraße 580 auf einem Teilstück in Burgsteinfurt (Alexander-Koenig-Straße) sowie die Landesstraße 510 im Stadtteil Borghorst auf dem Teilstück von der Kreuzung Reithalle Burgsteinfurter Straße in Richtung Südosten bis zum Ortsausgang Altenberger Straße diesen Verkehrsstraßen zuzuordnen.

Das dieser Plan nun fortgeschrieben wird, ist zu begrüßen. Allerdings macht dieser Plan wenig Sinn, wenn es keine einheitlichen Vorgaben für die Bemessung und Bewertung der Immissionen gibt. Schon 2013 wurde Handlungsbedarf aufgezeigt, jedoch wurden keine Maßnahmen zum Schutz der BügerInnen ergriffen.

Jedenfalls zeigt diese Studie vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um Feinstaubbelastungen und Abgasskandal auf, dass Lärm eine weitere schädliche und reelle Belastung ist.