Einführung des Förderprogramms “Jung kauft Alt”

aus der Fraktion vom 02.09.2019
Die Stadt Steinfurt führt eine an den lokalen Kontext in Steinfurt angepasste Variante des Förderprogramms „Jung kauft Alt“ ein. Hier sieht die GAL ein Instrument, Altimmobilien für junge Menschen und Familien attraktiv zu machen. Ein solches Förderprogramm kann den Leerstand verringern oder vermeiden, dass er entsteht.

Lt. der nun vorgelegten Beschlussvorlage 846/2019 ist eine in Steinfurt bekannte Problematik, der innerstädtische Leerstand (rund 1 %) von Altimmobilien. Mit dem städtischen Förderprogramm sollen die Stadtteilzentren attraktiver gestaltet, Flächenversiegelung vermieden und die vorhandene Bausubstanz weiter genutzt und recycelt werden.

Die Verwaltung hat Richtlinien einschließlich der Vordrucke für die Förderanträge erarbeitet, die auf dem Beispiel der Gemeinde Hiddenhausen beruhen (Entwicklung 2007). Mindestens 50 weitere Kommunen haben seitdem das Programm eingeführt, im Kreis Steinfurt u.a. Metelen und Ochtrup.

In Steinfurt ist das Durchschnittsalter seit 1995 um 5,4 Jahre auf 44,1 Jahre angestiegen. Das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ hat auch zum Ziel, junge Familien zum Erwerb von Altbauten (mindestens 30 Jahre alt) zu motivieren und einer Überalterung der Bevölkerung entgegenzuwirken. Die Studie „Gut Wohnen im Münsterland“ kommt zu dem Ergebnis, dass 2017 ein Wohnungsdefizit von 158 Wohnungen in Steinfurt besteht. Dies entspricht ca. 1 % und somit dem Leerstand. Das theoretische Potenzial ist somit sehr hoch, besonders auch, da 39 % der 15.900 WE in Steinfurt zwischen 1949 und 1978 fertig gestellt wurden.

Im Rahmen des Programmes gibt es folgende Fördermöglichkeiten:

A) Einmalige Förderung einer energetischen Beratung
Die Förderung für eine energetische Vor-Ort Beratung ist verpflichtend für die Teilnahme an dem Programmbaustein B. Die Pflichtberatung wird durch beim Bundesamt für Ausfuhrkontrollen (BAFA) gelistete Energieberater durchgeführt, um eine qualitativ hochwertige Beratung zu gewährleisten. Die Stadt übernimmt 30 % (aber maximal 400 Euro) für die Energieberatung.

B) Laufende jährliche Förderung für den Erwerb eines Altbaus
Gefördert wird der Erwerb eines Altbaus über eine Laufzeit von maximal fünf Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages über den geförderten Altbau. Die Käufer erhalten jährlich einen Grundbetrag von 800 Euro, für jedes Kind zusätzliche 400 Euro. Die maximale jährliche Fördersumme beträgt 2.000 Euro pro Jahr (bei 3 Kindern und mehr).

Ob das Förderprogramm selbst auch attraktiv genug ist, und ob alle Eckdaten zur Förderung richtig gesetzt sind, ist heute schwer zu beurteilen. Die GAL Fraktion wird diese Initiative unterstützen nach dem Motto „Einfach mal machen“. Sollten Rahmenparameter falsch gesetzt sein, kann jederzeit nachgesteuert werden.