Baugebiet Pferdekamp II – Vermarktung schon vor Baurecht!”
Da gingen die Pferde mit ihnen durch!”

14.01.2013 Fraktionsbericht

Der Antrag des Bauunternehmer vom 09.01. wurde so schnell bearbeitet, dass man in der Verwaltung auf einen sonst üblichen Eingangsstempel verzichtet hat.

Vermarktung läuft schon!

“In Steinfurt sind Vorgänge möglich, die anderswo undenkbar wären – geltendes Recht spielt dabei dann eben oftmals keine Rolle.” Die GAL-Fraktion ist erheblich verärgert darüber, wie das Baugebiet Pferdekamp II vermarktet wird, obwohl das ganze Gelände lediglich ein Acker ist – und vielleicht auch für immer bleibt. “Eine Rechtsgrundlage für das gewünschte Baugebiet gibt es nämlich nicht und ob sie kommt, steht noch in den Sternen”, berichtet GAL-Planungsfachmann Gebhard Niehus. Bislang sei über eine weitere Ausdehnung der Wohnbebauung in den landwirtschaftlichen Bereich an dieser Stelle überhaupt noch nicht politisch beraten worden.

Aber auch viele weitere Fragen seien völlig offen: ob der zukünftige Flächennutzungsplan hier überhaupt Wohnbebauung zulasse, steht in den Sternen. Was die Anwohner des Pferdekamps zu der angepriesenen Bebauung sagen? Völlig offen – “spätestens aber wenn sie erfahren, dass auch hierfür der Verkehr über die Ringelnatzstraße rollen soll, dürfte Ärger vorprogrammiert sein. Eine Anbindung über die Horstmarer Straße scheint ausgeschlossen, die gerade erst vorgenommene Abpollerung zur Verhinderung weiteren Verkehrs als reine Augenwischerei enttarnt”, erwartet GAL-Fraktionssprecher Christian Franke nachvollziehbare Widerstände. Ob die ökologisch hochwertigen Flächen überhaupt eine Bebauung vertragen ist ebenso unklar wie die mit Spannung zu erwartende Stellungnahme des Kreises.

Weder könne man heute einen Verzicht auf eine Bauträger- und Architektenbindung postulieren, einen Finanzierungsverzicht jedoch bewusst ausklammern. “Alle Angaben sind bislang nicht mehr als Traumtänzereien eines Bauunternehmens und einer Immobilienmaklers, die schon aufgrund der Ungeheuerlichkeit des Vorgehens auf die lange Bank geschoben gehören”, fordert die GAL die übrigen Fraktionen auf, jetzt “klare Kante” zu zeigen.

Als die GAL Ende des Jahres auf das rechtswidrige Vorgehen bei der Finanzierung des Brunnens auf dem Marktplatz im Stadtteil Burgsteinfurt hinwies, schallte ihr erhebliche Kritik entgegen. Mit Bürgermeister Hoge gab es im Hauptausschuss einen heftigen Schlagabtausch, Hoge forderte die GAL auf, nicht so kleinlich zu sein. Die GAL bestand auf eine rechtliche Klärung – gestützt auf die Einschätzung des örtlichen Rechnungsprüfungsamts. Jetzt ist klar: die Finanzierung des Brunnens à la Hoge ist rechtlich unzulässig, die Finanzaufsicht hat’s klar gestellt. Und der Bürgermeister? Sagt dazu dem Rat lieber nichts, teilt das Ergebnis lieber als Anhang zum Protokoll mit…